Vorfälligkeit vermeiden

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die aktuelle Rechtsprechung bietet verschiedene Möglichkeiten, den Regularien eines Darlehensvertrags das Beste abzugewinnen, und eine Vorfälligkeit umgehen zu können. Bisher haben Banken davon profitiert, dass sich Verbraucher mit den Vorgaben abgefunden haben, die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung vereinbart wurden. Wurde der Darlehensvertrag auf 5 Jahre oder 10 Jahre festgesetzt, erfolgte die Abzahlung normalerweise anstandslos. Dass man eine Vorfälligkeit auch umgehen kann, ist vielen Gläubigern offenbar nicht bekannt.

Kurz & knapp: Informationen zur Vermeidung der Vorfälligkeit für Schnellleser

Wozu kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führen?

Eine fehlerhafte Formulierung in der Widerrufsbelehrung bedeutet, dass der Kreditnehmer unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen muss, wenn er seinen Darlehensvertrag kündigt.

Wann müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Wer innerhalb der ersten 6 Monate nach 10 Jahren Laufzeit des Darlehensvertrags den Vertrag kündigt, der muss keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

Wann können Sie ein Darlehen kündigen?

Die Auflösung des Darlehensvertrags kann auch dann beantragt werden, wenn einer Darlehenserhöhung von Seiten der Bank nicht bewilligt wurde.

Wann können Sie bei einem Immobilienverkauf die Vorfälligkeit vermeiden?

Beim Verkauf einer Immobilie fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn der Käufer das Darlehen übernimmt. Aber auch wenn die Bank einen potentiellen Käufer ablehnt, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung.

In welchen Fällen können Sie noch die Vorfälligkeit vermeiden?

Wenn die Marktzinsen im Vertragszeitraum stark gestiegen sind, kann der Darlehensnehmer seine Bank bitten, seine Restschuld auszugleichen, in dem die Summe gewinnbringend angelegt wird. In diesem Fall muss der Kreditnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

Vorfälligkeit umgehen: Wie Sie die Zahlung der Vorfälligkeit bei Kreditverträgen vermeiden

Umschulden nach erfolgreichem Widerrruf
Nach einem erfolgreichen Widerspruch können Sie Ihren Kredit z. B. umschulden.

Die Erfahrungen mit vor Jahrzehnten abgeschlossenen Darlehensverträgen machen deutlich, dass beim Wunsch der Verbraucher zur frühzeitigen Darlehensrückzahlung von der Kredit gebenden Bank die Forderung der Vorfälligkeit gestellt wird. Da sich eine Vielzahl an Widerrufsbelehrungen jedoch als fehlerhaft herausstellten, sollte die Vorfälligkeitsentschädigung nicht ohne vorherige Überprüfung der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Kreditvertrags gezahlt werden. Dies ist wichtig, damit Sie nach Zahlung und der Reklamierung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Vertrag nicht um die Rückzahlung streiten müssen. Personen, die durch Erbschaft, Lohnerhöhung oder Beendigung einer hohen Raten- bzw. Leasingzahlung ihr Darlehen teilweise oder ganz ablösen wollen, sollten den Darlehensvertrag daher vom Fachanwalt überprüfen lassen. Dieser kann feststellen, ob der Verbraucher aufgrund einer fehlerhaften Formulierung im Vertrag seinen Kredit widerrufen kann.

Zahlreiche Fälle aus der Praxis belegen, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag zum Wegfall der Vorfälligkeitsregelung führt.

So lässt sich durch Widerruf sehr leicht die Vorfälligkeit umgehen. Der Darlehensvertrag kann jederzeit abgelöst werden, ohne dass Banken eine Strafgebühr in Form der Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht werden kann. Darlehensnehmer, bei denen sich durch Schenkung von Geldbeträgen oder durch einen Job- bzw. Positionswechsel in eine bessere Position positive, finanzielle Veränderungen ergeben, sollten Sie Ihren Darlehensvertrag umgehend auf Wegfall der Vorfälligkeit überprüfen lassen.

Einige Möglichkeiten, eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen zu können

  • Rufen Sie sich die Mustervorlagen der Widerrufsbeehrungen vom Gesetzgeber auf und gleichen Sie die Formulierung der Widerrufsbelehrung mit Ihrem Vertrag ab. Ist ein Fehler in der Widerrufsbelehrung, so können Sie möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
  • Nehmen Sie den Kontakt zum Fachanwalt auf und lassen Sie Ihren Darlehensvertrag auf eine korrekte Widerrufsbelehrung Ihrer Bank prüfen, vielleicht können Sie mit seiner Hilfe eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
  • Läuft Ihr Kreditvertrag bereits seit 10 Jahren, müssen Sie die Widerrufsbelehrungen nicht überprüfen, sondern können die Vorfälligkeit umgehen, indem Sie den Darlehensvertrag innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn des 10. Jahres der Vertragslaufzeit bei Ihrer Bank kündigen. In diesem Spezialfall entfällt der Anspruch der Bank auf Vorfälligkeit
  • Suchen Sie im Internet nach Fällen, in denen Ihre Bank involviert ist und prüfen Sie, ob Darlehensnehmer vor Ihnen die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden konnten

Ein Darlehen ist längst keine unumstößliche Größe mehr

Darlehen kündigen und Vorfälligkeit vermeiden
Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, können Sie Ihr Darlehen kündigen und u. U. die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden.

Wirtschaftliche Instabilität und Unsicherheit auf den Arbeitsmärkten führen zu einer sinkenden Aussagekraft eines
mehrjährigen Darlehens. Erfahrungen zeigen, dass zum Beispiel eine Umschuldung oder eine vom Darlehensnehmer gewünschte Darlehenserhöhung eine Auflösung des laufenden Darlehensvertrags zur Folge haben kann. Dem deutschen Recht nach haben Sie das Recht ein laufendes Darlehen zu erhöhen. Wird Ihnen dieser Wunsch von Ihrem Darlehensgeber verwehrt, können Sie eine Auflösung des Darlehensvertrags beantragen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben, in dem alle namentlich am Darlehensvertrag beteiligten Personen unterzeichnen. Damit der Darlehensvertrag eindeutig gefunden werden kann, geben Sie im Schreiben die Darlehensnummer und das Datum des Darlehensabschlusses an. Noch einfacher ist es, wenn Sie dem Schreiben eine Kopie des abgeschlossenen Darlehensvertrags beilegen.

Der Verkauf einer Immobilie, die mit einem Darlehen belastet ist

Jeder Darlehenskunde wünscht sich, die Vorfälligkeit umgehen zu können und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Vor allem dann, wenn es ohnehin um jeden Cent geht. Der Verkauf eines mit einem Darlehen belasteten Hauses ist nachweislich schwieriger als ein darlehensfreies Haus. Denn aufgrund des temporären Mitbesitzes der Bank haben Banken hier die Möglichkeit den Verkauf der Immobilie ebenfalls zu prüfen und über den Käufer zu entscheiden. Der Gesetzgeber legt hierzu fest: Lehnt die Bank den potentiellen Käufer des Hauses ab, wird keine Vorfälligkeit fällig. Der Einfluss des Darlehensgebers an dieser Stelle kann umgangen werden, wenn sich Darlehensnehmer und Kaufinteressent darauf einigen, das Darlehen mit dem Kauf abzulösen. So wird der Darlehensgeber aus seiner Rolle der Entscheidung genommen und Sie haben freie Hand, wer Ihr Haus letztlich erhalten soll. Eine Alternative dazu findet sich in der folgenden Variante: Hat sich noch kein Käufer gefunden, kann eine vorzeitige Ablösung des Darlehens den Verkaufsprozess beschleunigen. Um in der Verkaufssituation die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden zu können, muss der Widerruf fehlerhaft sein, doch ist dies der Fall, können Sie die Vorfälligkeit umgehen.

Hohe Zinsen einer Baufinanzierung wecken den Wunsch nach einer Darlehensablösung

Ein Anwalt ist genau dann unerlässlich, wenn Sie keine Zeit haben, sich in das Thema Darlehen, Kündigung und Vorfälligkeit vermeiden, bzw. Vorfälligkeit umgehen, einarbeiten wollen. Geben Sie die Überprüfung Ihrer bisherigen Finanzierung ab und lassen Sie die Konditionen des Vertrags überprüfen. Unzählige  Kunden vor Ihnen sind diesen Weg bereits gegangen und haben statt zu hohe Darlehenszinsen zu bezahlen ihr Geld sinnvoller angelegt. Denn die Geschichte zeigt: Ein vor Jahren abgeschlossener Darlehensvertrag hat bei weitem nicht die guten Konditionen, die ein Kredit von heute hat. Bleiben Sie nicht länger bei zu hohen Darlehenszinsen zu zahlen und lassen Sie sich nicht von der Anstehenden Vorfälligkeit beeindrucken. Erst die Prüfung Ihres Darlehensvertrags wird Ihnen Aufschluss über Ihre Möglichkeiten bieten. Im Bestfall lässt sich jedenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, auch wenn andere Konditionen vielleicht nicht optimierbar sind. Verwenden Sie unseren Vorfälligkeitsentschädigungsrechner, um Möglichkeiten zu prüfen. Auch über Umschuldung und Anschlussfinanzierung sollten Sie sich genauer informieren, vielleicht ist dies das Richtige in Ihrem individuellen Fall.

Hoher Zinsanstieg: Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden ist möglich

Hoher Zinsanstieg bei der Vorfälligkeitsentschädigung
Es ist möglich, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, wenn die Zinsen stark gestiegen sind.

Sind die Darlehenszinsen seit Darlehensabschluss überproportional gestiegen, kann der Darlehensgeber das noch am Darlehen gebundene Geld gewinnbringend anderweitig anlegen oder für ein neues Darlehen ausgeben. Ist der Darlehensgeber mit der Darlehenskündigung einverstanden, kann die Vorfälligkeit zu 100% entfallen und Sie können die Zahlung der Vorfälligkeit umgehen. Es wird dann keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Bei dieser Sachlage muss der Darlehensgeber allerdings nicht dem Wunsch des Darlehensnehmers entsprechen. Um in der Situation die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden zu können, kann es helfen ein bis dahin gutes Darlehensgeber-Darlehensnehmer-Verhältnis geführt zu haben. Weiterhin ist es positiv, wenn Sie dem Darlehensgeber anbieten sofort oder zukünftig einen neuen Darlehensvertrag abzuschließen.

Zahlen Sie die Vorfälligkeit nie ohne die Abrechnung von einem Experten prüfen zu lassen

Die Zahlung einer Vorfälligkeit kann in vielen Fällen umgangen werden. Selbst fehlerhaft bezahlte Vorfälligkeit kann zurückgefordert werden. So können Sie auch im Nachhinein noch die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen.

Um die Vorfälligkeit umgehen zu können, nehmen Sie den Kontakt zum Fachanwalt auf und lassen Sie Ihren Darlehensvertrag prüfen.

Fragen Sie den Fachanwalt oder bei Ihrem Versicherungsberater nach, welche Kosten auf Sie zukommen und ob die Kosten von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen werden. Sollte die Zahlung einer  Vorfälligkeit nicht vermieden werden können, so besteht dennoch die Chance, Berechnungsfehler in der Vorfälligkeitsentschädigung zu entdecken. Da es sich bei der Vorfälligkeitsberechnung um einen Prozess handelt, der vom Gesetzgeber bis ins kleinste Detail vorgeschrieben wird, sind Fehler fast schon die Regel. Umso wichtiger ist es darum zu wissen und den Vertrag zusammen mit der Berechnung der Vorfälligkeit zwecks Prüfung an den Anwalt zu übergeben. Vorab können Sie die Prüfung der Vorfälligkeitsberechnung mit Hilfe des einfach zu bedienenden Vorfälligkeitsentschädigungsrechners eigenständig vornehmen. Um die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden zu können, können Sie durch die Beratung bei einem Fachanwalt möglicherweise weitere Tipps bekommen. Sie sollten keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, ohne sämtliche Möglichkeiten überprüft zu haben, denn häufiger als man denkt lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen.

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Vorfälligkeit vermeiden
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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

{ 3 comments… Kommentar einfügen }
  • Annett 5. Juni 2018, 8:29

    Wenn ich den Kredit kündigen möchte weil die Bank einer Erhöhung nicht zu stimmt , muss ich die Ablehnung schriftlich haben.

  • Tobi 25. Mai 2017, 15:28

    Hallo zusammen,

    im Text steht (sinngemäß 2 Mal) „Wer innerhalb der ersten 6 Monate nach 10 Jahren Laufzeit des Darlehensvertrags den Vertrag kündigt, der muss keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.“
    Dies impliziert ja, dass man ein Annuitätendarlehen mit beispielsweise 20 Jahren Zinsbindung NICHT nach 12 Jahren kündigen kann, da die 6 Monate nach den 10 Jahren ja schon vorbei sind. Ich hatte dies bisher immer so verstanden, dass ich nach 10 Jahren JEDERZEIT kündigen kann, dann aber eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten muss (frühester Kündigungstermin also nach 10,5 Jahren).
    Was ist nun richtig?

    Vielen Dank für die Antworten.

    Gruß
    Tobi

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 31. Mai 2017, 14:51

      Hallo Tobi,

      Sie können nach Ablauf der Zehnjahresfrist jederzeit kündigen, müssen dabei aber stets eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

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