Vorfälligkeitsentschädigung und Grundschuld löschen

Von Bernd V.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bei der Finanzierung einer Immobilie ist es heutzutage nicht unüblich, die sogenannte Grundschuld als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen einzusetzen. Laut deutschem Recht gehört die Grundschuld zum Sachenrecht und bildet damit ein dingliches Recht – eben an einer bestimmten Sache. Die „Sache“ ist in diesem Fall ein Grundstück oder ein grundstücksähnliches Objekt wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung.

Manchmal jedoch möchte ein Eigentümer seine Grundschuld löschen lassen. Wie das funktioniert, was dabei zu beachten ist, welche Kosten entstehen, wenn Sie die Grundschuld löschen lassen und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in diesem Text.

Kurz & knapp: Informationen zum Thema „Grundschuld löschen“ für Schnellleser

Ist eine Grundschuld das Gleiche wie eine Hypothek?

Nein, Grundschuld und Hypothek sind voneinander zu unterscheiden: Die Hypothek kann nur für eine bestimmte Forderung genutzt werden und wird nach Abbezahlung in die Eigentümergrundschuld umgewandelt. Die Grundschuld kann auch nach Tilgung des Darlehens weitergenutzt werden, etwa für einen neuen Kredit.

Kann ich eine Grundschuld selbst löschen lassen?

Damit eine Grundschuld gelöscht werden kann, benötigt der Eigentümer eine Löschungsbewilligung. Diese wird von der betreffenden Bank ausgestellt und muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Alleine können Sie die Löschung also nicht vornehmen. Mehr zur Löschung erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Was gilt bei einem Hausverkauf hinsichtlich der Grundschuld?

Bei einem Hausverkauf kann die Grundschuld auch auf den Käufer umgeschrieben werden, da das günstiger ist, als die Grundschuld zu löschen.

Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?

Die Kosten für die Löschung belaufen sich auf etwa 0,2 Prozent der Grundschuld. Hier haben wir weitere Informationen zu den Kosten für Sie zusammengetragen.

Was passiert, wenn die Grundschuld nicht gelöscht wird?

Lassen Sie die Grundschuld nicht löschen, dann bleibt diese weiterhin bestehen, auch wenn der alte Kredit bereits abbezahlt wurde. Sie können sie unter anderem dann dazu nutzen, um einen neuen Kredit abzusichern.

Was ist eine Grundschuld?

Ist das Darlehen für die Baufinanzierung  abbezahlt, überlegen viele Eigentümer, die Grundschuld zu löschen, die sie ins Grundbuch eintragen ließen.
Ist das Darlehen für die Baufinanzierung abbezahlt, überlegen viele Eigentümer, die Grundschuld zu löschen, die sie ins Grundbuch eintragen ließen.

Bevor wir uns damit beschäftigen können, was es bedeutet, eine Grundschuld löschen zu lassen, müssen wir uns zum besseren Verständnis zunächst mit den Grundlagen auseinandersetzen.

Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten. Dieses wiederum ist ein Verwertungsrecht und wird in das Grundbuch der Immobilie eingetragen.

Sollte es nämlich einmal dazu kommen, dass eine Person ihr Darlehen bei der Bank nicht mehr tilgen kann, dann greift die Bank häufig zu dem Mittel der Zwangsversteigerung des Hauses, um so an ihr Geld zu gelangen.

Unterschiede zwischen Hypothek und Grundschuld

Bei der Hypothek ist die Praxis ähnlich. Dennoch sind Hypothek und Grundschuld voneinander zu unterscheiden, auch wenn beide als Sicherheit für einen Anspruch an der Immobilie einzusetzen sind. 

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Grundschuld an keine feste Forderung geknüpft ist, die Hypothek hingegen schon. Außerdem haftet bei der Grundschuld quasi allein das Grundstück (dingliche Haftung) und bei einer Hypothek der Kreditnehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen (persönliche Haftung).

Das bedeutet, eine Hypothek kann letztlich nicht ohne eine bestimmte Forderung bestehen. Wird daher der Kredit komplett zurückgezahlt, dann wandelt sich die Hypothek kraft Gesetzes meist in eine sogenannte Eigentümergrundschuld um, wenn die Hypothek nicht gelöscht oder umgeschrieben wird. Lassen Sie demgegenüber eine Grundschuld nicht löschen, bleibt diese weiterhin bestehen, auch wenn der Kredit abbezahlt wurde.

Zudem gilt, dass die Grundschuld eingetragen werden kann, um damit auch andere Forderungen abzusichern. Die bestehende Immobilie wird also in Form dieses abstrakten dinglichen Rechts beliehen und als Pfand für einen Gläubiger eingesetzt.

Der Bundesverband deutscher Banken gab bekannt, dass die Eintragung von Grundschulden die heutzutage üblichere Variante bei einer Immobiliensicherheit ist. Denn sie kann auch darüber hinaus noch nach Abbezahlung der Baufinanzierung genutzt werden, um etwa einen neuen Kredit zu sichern. Der Entschluss zur Grundschuld fällt oft deshalb, weil Kredite in Höhe der eingetragenen Grundschuld häufig zu günstigeren Zinsen bzw. Konditionen zu erhalten sind.

Löschung der Grundschuld – Folgen , Kosten, Löschungsbewilligung und Co.

Für die Grundschuldlöschung müssen Sie einen Notar beauftragen.
Für die Grundschuldlöschung müssen Sie einen Notar beauftragen.

Lassen Darlehensnehmer eine Grundschuld löschen, verliert die Bank alle Rechte, welche sie im Zuge des Kredits an einem Grundstück oder einer Immobilie erlangt hat. Bei einer Löschung wird der entsprechende Eintrag im Grundbuch ergänzt und das Grundpfandrecht erlischt.

Dies funktioniert jedoch nur, wenn das Darlehen bereits abbezahlt wurde. Die Kosten und der Aufwand für den Vorgang der Löschung sind jedoch nicht so leicht von der Hand zu weisen.

Wann ist es also sinnvoll, die Grundschuld zu löschen? Die Überlegung nach einer Grundschuldlöschung stellt sich häufig in den folgenden Fällen:

  1. Wenn das Immobiliendarlehen abbezahlt ist. Nach der Löschung gilt das Grundstück dann als unbelastet.
  2. Wenn das Gebäude oder die Wohnung verkauft werden soll. Ein Verkauf ist zwar auch mit bestehender Grundschuld möglich, dennoch präferieren Käufer in der Regel Immobilien, die frei von finanziellen Lasten sind.

Wie läuft die Löschung ab?

Die Grundschulden stehen im Grundbuch, das beim Grundbuchamt hinterlegt ist, entweder in

  • Abteilung II unter Vormerkungen oder Grunddienstbarkeiten oder in
  • Abteilung III unter Hypotheken und Grundpfandrechten
Bei einem Hausverkauf könnte der Verkäufer, anstatt die Grundschuld zu löschen, diese auf den Käufer umschreiben lassen.
Bei einem Hausverkauf könnte der Verkäufer, anstatt die Grundschuld zu löschen, diese auf den Käufer umschreiben lassen.

Soll eine die Grundschuld betreffende Löschung erfolgen, dann kann dies nur mithilfe einer bestimmten Bescheinigung geschehen – die sogenannte Löschungsbewilligung kann die Grundschuld aus dem Grundbuch „verbannen“. Diese wird von der kreditgebenden Bank ausgestellt.

Mit der Bescheinigung wird quasi ein Antrag auf Löschung einer Grundschuld gestellt. Diese Grundschuld-Löschungsbewilligung muss von einem Notar beglaubigt werden. Hierin sind u.a. folgende Dokumente in Form einer Urkunde zusammengefasst:

  • Aufhebungserklärung
  • Zustimmung vom Eigentümer des Grundstücks
  • Bewilligung

Im nächsten Schritt schickt der Notar den Antrag auf Löschung der Grundschuld im Grundbuch an das Grundbuchamt. Dort kommt es zu einer Überprüfung. Stimmt das Grundbuchamt zu, die Grundschuld löschen zu lassen, dann erfolgt die Änderung der Eintragung. Damit wird die Grundschuld revidiert.

Erst jetzt tritt die Löschungsbewilligung in Kraft. Diese kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Löschungsbewilligung – Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Grundschuld zu löschen, bringt Kosten mit sich
Die Grundschuld zu löschen bringt Kosten mit sich

Die Kosten für die Löschung der Grundschuld betragen in der Regel 0,2 Prozent von der im Grundbuch eingetragenen Summe der Grundschuld. Sie betragen also etwa 400 Euro bei einer Summe von 200.000 Euro laut Eintragung. Weil die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch das Kreditinstitut gesetzlich reglementiert ist, dürfen die Banken für die Grundschuldlöschung keine Kosten abverlangen.

Stattdessen teilen sich die Kosten der Grundschuldlöschung zwischen Notar und Grundbuchamt auf. Beim Grundbuchamt wird dann die Löschung im Grundbuch bezahlt und beim Notar werden zum einen die Kosten für seine Arbeit getilgt und zum anderen seine Auslagen für die von der Bank ausgestellte beglaubigte Urkunde erstattet.

Alternativen zur Löschung der Grundschuld

Als Alternative, wenn Sie die Grundschuld nicht löschen lassen möchten, könnte das Grundpfandrecht weiterbenutzt werden, zum Beispiel für einen Autokredit oder zur Sanierung des Hauses. Wenn Kunden dabei nicht einmal die Bank wechseln, dann fallen auch keine zusätzlichen Kosten an, wenn ein neuer Kredit aufgenommen wird, der nicht höher ist als die eingetragene Grundschuld.

Ein Verkauf der betroffenen Immobilie ist auch mit bestehender Grundschuld möglich – auch wenn belastete Häuser oder Eigentumswohnungen oft weniger attraktiv für Käufer sind.

In diesem Fall ist es möglich, die Grundschuld nicht löschen, sondern auf den Käufer umschreiben zu lassen, wenn auch dieser den Kauf mit einem Darlehen finanziert.

Das kann auch finanzielle Vorteile bieten. Müsste der Käufer die Grundschuld nämlich neu eintragen lassen, dann würden hier auch auf ihn unnötige Kosten zukommen.

Die Umschreibung kann auch funktionieren, wenn der Käufer sein Darlehen bei einer anderen Bank aufnehmen möchte. In diesem Fall wird dann von einer Abtretung gesprochen. Die Bank muss diesem Vorgang jedoch zustimmen.

Grundschuld löschen ohne Notar – Ist das möglich?

Sie sollten die Grundschuld nicht löschen lassen, wenn Sie diese zukünftig für ein neues Darlehen einsetzen möchten.
Sie sollten die Grundschuld nicht löschen lassen, wenn Sie diese zukünftig für ein neues Darlehen einsetzen möchten.

Wie wir bereits erklärt haben, fallen für das Löschen einer Grundschuld gewisse Kosten an – auch für die Arbeit des Notars. Viele Personen stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Frage: „Kann man eine Grundschuld ohne Notar löschen lassen, um dadurch Geld zu sparen?“

In der Regel können Sie nicht auf einen Notar verzichten, denn dieser muss die von der Bank ausgestellte Löschungsbewilligung zwingend beglaubigen.

Ein Eigentümer kann jedoch Kosten sparen, wenn er seine Grundschuld nicht löschen, sondern abtreten möchte. In diesem Fall wird die Grundschuld an eine andere Bank weitergegeben und kann von dieser als Kreditsicherheit genutzt werden.

Auch hierfür fallen Notarkosten an, da dieser die Abtretungserklärung beurkunden muss. Diese fallen jedoch geringer aus als die, welche bei der Löschung entstehen.

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Vorfälligkeitsentschädigung und Grundschuld löschen
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Über den Autor

Autor
Bernd V.

Bernd hat eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelkaufmann und arbeitete mehrere Jahre im Elektrofachhandel. Anfang 2020 stieß er zum Team von vorfaelligkeitsentschaedigung.net und arbeitet seitdem für uns als Redakteur. Er schreibt vor allem übers Finanzrecht und gibt Ratschläge zu Darlehen und Kreditverträgen.

{ 36 comments… Kommentar einfügen }
  • Franzi 18. Dezember 2020, 17:18

    Hoffentlich kann mir jemand helfen. Bei mir ist der Fall ganz anders. Haus gekauft und im Grundbuch wurde ich als Eigentümer schon eingetragen. Der Verkäufer wurde gelöscht und steht nur noch als briefloser unabtretbarer Kaufpreissicherungshypotheks- Gläubiger drinne ( Privatkredit) hier gibt es keine Bank!
    Jetzt ist das Haus bezahlt und hier sollte man doch auf jeden Fall die Hypothek austragen lassen. Benötige ich dafür einen Notar? Normalerweise muss ich doch nur mit dem Verkäufer zum Amt und er bestätigt die Zahlung. Der Notar würde für nichts ein Haufen Geld verdienen.

  • Heinrich 23. Mai 2020, 22:08

    Liebe Redaktion,

    ich habe mir euren Beitrag durchgelesen und mich ebenfalls auf ….immo/grundschuld-loeschen-bei-hausverkauf/ informiert. Dennoch finde ich keine konkrete Antwort auf meine Frage.

    Ist der Verkäufer dazu verpflichtet die Grundschuld aus dem Grundbuch austragen zu lassen. Letztlich bestünde doch die Möglichkeit, dass dieser mir die Grundschuld beim Verkauf verschweigt. Könnte er dann im Falle eines Verkaufs die Immobilie dann weiterhin beleihen, oder ist das schlichtweg nicht möglich.

    Ich frage deswegen, weil ich in der Überlegung bin eine Immobilie zu kaufen und nicht in eine solche Falle geraten will. Anders gefragt: Kann ich als Kaufinteressent die Grundschuld beim Grundbuchamt einsehen?

    MfG

    Heinrich

    [Link von der Redaktion entfernt]

  • Rainer 23. Oktober 2019, 11:32

    Guten Tag,

    ich habe eine ganze Reihe von Löschungsbewilligungen vorliegen.
    Ist es angemessen, für die Unterschriftsbeglaubigung mit dem Notar eine Rechnungspauschale zu vereinbaren?
    Ich habe verstanden, dass eine Fünftel-Gebühr, mindestens 20 Euro, anfallen würde. Gilt das für jede einzelne Löschungsbewilligung?

    Dank und Gruß

  • Georg L. 12. März 2019, 11:41

    Guten Tag,
    ich würde Sie gerne fragen, was Grundschulden für den Grundstückseigentümer im aller-aller- ungünstigsten Fall bedeuten könnten, selbst wenn der Kredit vollständig abbezahlt ist. Bsp. Finanzkollaps, Krieg, Bankeninsolvenz, Internetkollaps etc. Was für einen Nachteil könnte man theoretisch also durch eine eingetragene Grundschuld erleiden, obwohl alle Kredite getilgt sind? Könnte die Bank mich enteignen, weil sie ja noch die original Urkunde hat? Könnte Sie mich enteignen, weil ich nicht nachweisen könnte, dass der Kredit schon vollständig abbezahlt war? ( z.B. Kontoauszüge weg nach Internetkollaps o.ä.) Ich vermute, dass in solchen extremen Fällen letztlich die Bank Ansprüche hat, solange sie die original Urkunde besitzt. Bitte klären Sie mich auf. Vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 1. April 2019, 11:09

      Hallo Georg,

      grundsätzlich kann bei bestehender Grundschuld auch nach Abzahlung des Darlehens eine Zwangsvollstreckung erfolgen. Viele Verträge haben aber eine besondere Regelung: die Sicherungsabrede. Bei dieser wird vereinbart, dass die Bank nur im Rahmen der verbliebenen Schuld vollstrecken kann und dass sie nach der Rückzahlung auf die Grundschuld verzichtet.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Conny 13. Dezember 2018, 16:36

    Habe auch noch eine Frage, die hoffentlich noch nicht gestellt wurde.
    Habe in meinem Grundbuch eine alte Grundschuld stehen, die nie gelöscht wurde. Allerdings ist sie nach Abbezahlen des Kredites nie von meiner Bank mit einem entsprechenden Vermerk versehen worden (keine offenen Forderungen, hieß das weiter oben, glaube ich). Jetzt möchte ich meine Immobilie verkaufen und benötige von der selben Bank einen neuen Kredit, der allerdings höher sein wird, als die nicht gelöschte Grundschuld von damals. Kann diese Grundschuld von damals nun reaktiviert werden und gleichzeitig evtl. durch eine zweite Grundschuld um den Differenzbetrag ergänzt/erhöht werden?
    Wäre sehr froh, hier eine Antwort zu erhalten.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 14. Dezember 2018, 16:40

      Hallo Conny,

      ein Finanzexperte kann die Sachlage prüfen und Sie entsprechend beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Jürgen B. 4. Dezember 2018, 12:07

    Ich habe eine Immobilie, auf die eine Grundschuld meiner Mutter eingetragen ist. Diese ist gestorben. Muss die Eintragung im Grundbuch geändert werden? Wenn ja, auf wen geht die Grundschuld über? Wenn ich die Grundschuld löschen lassen möchte, wie gehe ich vor? Eine Löschungsbewilligung kann ich ja nicht mehr von ihr erhalten. Spielen andere Erben eine Rolle?
    Danke

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 14. Dezember 2018, 16:18

      Hallo Jürgen,

      in Fällen wie diesen empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Michael D 2. Juni 2018, 10:42

    Wir würden gerne ein Haus kaufen. Dieses ist jedoch mit einer Grundschuld von 80.000 DM seit 1991 belastet durch den einen vorherigen Eigentümer. der Jetzige Eigentümer würde das Haus gerne an mich verkaufen, jedoch will die Bank das die 80.000 DM gelöscht werden. Der damalige Eigentümer wohnt in Italien. Eine Löschungsbewilligung kann angeblich nur durch eine Beglaubigung durch ein deutsches Konsulat erfolgen. Das Konsulat befindet sich ca 250 km von dem Herrn entfernt. Er hat keine Möglichkeit dort hin zu kommen. 80 Jahre alt. kein Auto fahren möglich und mit Bus und Bahn ist ebenso gesundheitlich nicht möglich. Er würde mir gerne helfen nur er hat keine Möglichkeit irgendwie zu diesen Konsulat zu kommen.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit diese Grundschuld zu löschen ?
    Abbezahlt ist diese. Erw ürde mir das ja schriflich mitteilen. Nur das hier ansässige Amtsgericht akzepiert keine Löschungsbewilligung ohne beglaubigte Unterschrift.
    Scheitert ein Hauskauf an so einer komplizierten Angelegenheit ?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 4. Juni 2018, 9:40

      Hallo Michael,

      bei derart speziellen Fällen ist es ratsam, dass ein Experte sämtliche Unterlagen prüft und Sie dann entsprechend berät.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Horst F. 18. November 2017, 20:54

    Hallo,
    ich habe mein Gewerbe aufgegeben, es stand noch eine Grundschuld von ca. 100 Tsd. Euro, die nicht zurückbezahlt werden konnte im Grundbuch. 2 Zwangsversteigerungsversuche der Bank liefen gegen null.
    Ich habe dann von der Bank die Einstellung der Versteigerung erhalten. Kann ich jetzt die Löschungsbewilligung beantragen, was muss ich beachten.
    Desweiteren sagte mir die Bank(Sparkasse) dass sie Siegelgeld abhängig von der Höhe der zu löschenden Summe abhängig macht, ist das zulässig?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 4. Dezember 2017, 12:32

      Hallo Horst,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein versierter Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie dementsprechend beraten.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • G. 22. August 2017, 22:44

    Bei Vorlage notariell beglaubigter Löschungsbewilligungen (öffentlicherSparkassen oder BHW) muß auch die Unterschrift der Grundstückseigentümer notariell beglaubigt werden. Kann in diesem Fall der Notar samt weiteren Gebühren erspart werden und der Antrag auf Löschung direkt beim Grundbuchamt eingereicht werden?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 25. August 2017, 10:14

      Hallo,

      dies ist in der Regel nicht möglich.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Martina 4. Juni 2017, 11:57

    Hallo,
    Im Text steht, dass eine Grundschuldlöschung ohne Notar schwierig, aber möglich ist. Ja nach Einzelfall.
    Kurze Beschreibung zu unserem Fall:
    Wir haben uns ein Grundstück gekauft, anschließend einen Kredit aufgenommen und die Grundschuld eintragen lassen.
    Die Stadt hat vergessen und mitzuteilen, dass im Grundstück diverse Kanäle verlaufen, was eine Bebauung schwierig macht und wir deshalb das Grundstück zurück geben.
    Wir werden uns nun ein anderes Grundstück oder ein Haus kaufen und den Kredit dafür verwenden.
    Muss in diesem Fall die Löschung der Grundschuld für das Grundstück, welches wir zurück geben, tatsächlich wieder über den Notar erfolgen?
    Obwohl der Kredit noch nicht angerührt wurde und nichts weiter passiert ist?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 8. Juni 2017, 12:52

      Hallo Martina,

      es ist in der Regel nur dann möglich, den Notar zu umgehen, wenn Sie den Kredit bei einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse – nicht bei einer Bank – aufgenommen haben.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Patrick 1. Juni 2017, 9:33

    Hallo,

    ich habe mein Darlehen vollständig zurückgeführt.
    Hierzu wurde seinerzeit ein Grundschuldbrief (auf die Bank lautend) erstellt.
    a) Wenn ich die Beiträge oben richtig verstanden habe, wurde dies nun eine Eigentümergrundschuld, richtig?
    b) Ich habe die Bank um Herausgabe des Grundschuldbriefes angeschrieben. Löschen möchte ich diesen noch nicht. Die Bank verweigert die Herausgabe und besteht auf Beauftragung zur Erteilung einer Löschungsbewilligung. Darf Sie das?

    Gruß
    Patrick

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 8. Juni 2017, 12:53

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen an einen Anwalt für Finanzrecht verweisen.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Andreas C. 19. April 2017, 15:46

    Hallo, ich habe vor 10 Jahren ein Hypothekendarlehn mit ursprünglich 330.000€ im Grundbuch abgesichert, das Darlehn steht jetzt bei ca. 220.000 €, kann ich von der Bank verlangen das die Grundschuld reduziert wird und ich dann im ersten Rang 220.000€ bei der Bank und eine neue Grundschuld über 110.000,-€ im 2.Rang neu eintragen lassen um für einen neuen Kredit günstig zu bekommen?
    mfg
    Andreas

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 20. April 2017, 8:28

      Hallo Andreas,

      grundsätzlich können Sie die Grundschuld teilweise löschen lassen – dies erhöht den Beleihungswert der Grundschuld im 2. Rang.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Heinz 20. Februar 2017, 18:00

    Danke für die Informationen.
    Ich habe die notariell beglaubigte Bewilligung zur Löschung der Grundschuld von meiner Bank erhalten. Nun mag ich nicht so richtig „einsehen“, dass ich für mich auch einen Notar bemühen muss. Wenn ich es richtig verstanden habe, beglaubigt dieser meinen Antrag gegenüber dem Grundbuchamt. Das macht doch nur Sinn, damit kein anderer gegen meinen Willen die Löschung beantragen kann (falls er in Besitz der beglaubigten Löschungsbewilligung gelangt). Oder was soll mit der Beglaubigung meines Antrags sichergestellt werden?
    (Persönliches Einreichen des Antrags mit Vorlegen des Personalausweises reicht vermutlich nicht.)
    Vielen Dank im voraus.

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 23. Februar 2017, 12:38

      Hallo Heinz,

      auch, wenn Sie die Löschungbewilligung der Bank vorlegen können, muss Ihr Antrag notariell beglaubigt werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Gerhard S. 6. Januar 2017, 21:15

    Ich habe noch zwei ergänzende Fragen zu diesem Thema:

    1. Nach völliger Tilgung eines Darlehens bleibt, sofern man keine Löschung der Grundschuld veranlasst, diese als (ET-) Grundschuld auf den Namen der Bank bestehen, allerdings mit dem Vermerk der Bank „es bestehen keine offenen Forderungen“ (s.o.)
    Veranlasst diesen Vermerk die Bank von sich aus (und wann) oder muss man das als Darlehensnehmer dort erst beantragen ?
    2. Eine Löschungsbewilligung wird von der Bank (kostenfrei) im Zusammenhang mit einer Grundschuldlöschung erstellt.
    Ist es möglich/sinnvoll eine solche Löschungsbewilligung auch prophylaktisch, also vorbereitend für eine mögliche (viel) spätere Grundschuldlöschung, bei der Bank zu beantragen, sozusagen als „Schubladenpapier“, und kann man dies ggf. selbst ohne Notar veranlassen ?

    Danke für eine Antwort !

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 12. Januar 2017, 10:46

      Hallo Gerhard,

      der Vermerk wird in der Regel automatisch gesetzt. Die Löschungsbewilligung bedarf stets der notariellen Form und sollte aktuell sein.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.det

      • Scina 6. Juli 2017, 11:55

        Hallo,
        wie aktuell muss denn die Löschungsbewilligung sein? Habe tatsächlich eine in der Schublade liegen von
        2007. Außerdem läuft noch ein Darlehen wahrscheinlich bis 2022 das in Abt. II und Abt III aufgeteilt wurde. gibt es hier etwas besonderes zu beachten? Wir würden das Haus zeitnah auch gerne an unsere Kinder überschreiben. Kann man das, bevor es abbezahlt ist?

        • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 21. Juli 2017, 9:37

          Hallo,

          die Löschungsbewilligung muss aktuell sein. Eine Überschreibung des belasteten Eigentums geht in der Regel mit einer Übertragung des Kredits einher. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Bank ab und nehmen ggf. die Hilfe eines Anwalts für Finanzrecht in Anspruch.

          Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Alfred 8. Dezember 2016, 0:41

    Vielen Dank für diese Informationen. Die Grundschuld für eventuell neue Kredite beizubehalten ist auch für mich relevant. Jetzt steht eine Aufteilung und ein Verkauf eines Teils meines Grundstücks kurz bevor. Der Wert des nach dem Verkauf weiterhin mir gehörenden bebauten Grundstücksteils deckt auch dann die Grundschuld noch reichlich ab.
    Mich würde interessieren, ob es die Möglichkeit gibt (vor allem wegen Kostenersparnis) die Grundschuld auf den mir verbleibenden Grundstücksteil zu beschränken oder ob die Grundschuld in jedem Fall auch bei einem Teilverkauf vollständig gelöscht werden muss, wenn sie nicht auf den Käufer übertragen wird, was hier auch wohl ebenso schwierig wäre ?

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 8. Dezember 2016, 10:36

      Hallo,

      Sie benötigen, um die Grundschuld zu schmälern, die Zustimmung Ihrer Bank bzw. des Gläubigers. Dies gilt auch, wenn die Grundschuld zurzeit nicht valutiert ist.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • erwin 31. Oktober 2016, 9:43

    Ich hätte da noch eine Frage dazu.

    Mein Kredit ist genau mit Ablauf des heutigen Tages abbezahlt. Von der Bank habe ich bisher keine weiteren Informationen erhalten. Muss ich nun irgendwie tätig werden, damit die im Grundbuch eingetragene Grundschuld als abbezahlt gekennzeichnet wird und diese in eine Eigentümergrundschuld umgeschrieben wird, oder läuft so etwas automatisch oder durch die Bank ab?
    Wäre schön, wenn Sie auch dazu noch eine Antwort geben könnten. vielen Dank!

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 3. November 2016, 10:18

      Hallo Erwin,

      in der Tat benötigen Sie von der Bank eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld, welche Sie anschließend im Grundbuchamt umschreiben lassen können.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Tom 30. September 2016, 11:46

    Danke für die Informationen – eine Frage noch dazu:

    Macht es dann überhaupt Sinn, die Grundschuld nach dem vollständigen Tilgen eines Darlehens für einen Hausbau zu löschen? Eine weiterhin bestehende Grundschuld hat doch keinerlei rechtliche Auswirkungen, außer wenn man ein neues Darlehen bei der gleichen Bank möchte… Oder andersherum: Was spricht eigentlich für die Löschung einer Grundschuld? – DANKE !

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 6. Oktober 2016, 10:00

      Hallo Tom,

      nach Ablauf der Kredites kann die Grundschuld auf Sie über gehen und wird dadurch zur sogenannten Eigentümergrundschuld. Eine bestehende Grundschuld ohne Valutierung „blockiert“ gewissermaßen den ersten Rang der Ansprüche im Grundbuch. Sollte beispielsweise eine Zwangsvollstreckung drohen, käme ein entsprechender Eintrag im Grundbuch nur auf den zweiten Rang, sodass Sie mit Ihrer Grundschuld problemlos einen Kredit aufnehmen können.

      Für eine Löschung der Grundschuld spricht hingegen beispielsweise der Wunsch des neuen Besitzers beim Hausverkauf – allerdings kann eine Grundschuld auch übertragen werden.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Christian 26. September 2016, 10:59

    Ich verstehe das nicht so ganz, wenn doch der komplette Kredit an die Bank zurückgezahlt wurde, warum hat diese dann noch irgendeinen Anspruch. Das Darlehen fließt doch komplett der Bank zurück inklusive Zinsen versteht sich und somit ist doch der Darlehensnehmer nach kompletter Bezahlung doch auch vollstädniger Eigentümer der Immobilie.
    Wieso muss man da noch irgendwas beantragen Geschweige den noch auf Bewilligung des Antrags hoffen ?

    Wäre sehr freundlich wenn mir das mal jemand erklären könnte.

    Mfg

    • vorfaelligkeitsentschaedigung.net 29. September 2016, 8:16

      Hallo Christian,

      die Grundschuld bleibt weiterhin auf den Namen der Bank bestehen – allerdings mit dem Vermerk, es bestehen keine offenen Forderungen. Die Grundschuld als solche ist somit unabhängig von dem Kreditvertrag – es ist lediglich ein Sicherungsmodell.

      Vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Thomas 16. September 2016, 11:05

    Sehr informativ mit ganz wichtigen Informationen. Vielen Dank dafür.

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